Konflikte im Bau- und Immobilienbereich gibt es vielfach, der Gang zu den häufig überlasteten und in technisch komplexen Fallgestaltungen teilweise auch fachlich überforderten staatlichen Gerichten ist regelmäßig teuer und zeitaufwendig. Gerade bei Auseinandersetzungen im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts, des Baurechts und weiteren Bereichen des Immobilienrechts bieten sich daher Verfahren der alternativen Streitlösung (Alternative Dispute Resolution – ADR) außerhalb der staatlichen Gerichte an. Hebel Schmidt-Morsbach + Partner begleitet und betreut sie in all diesen Verfahren.
Rechtsanwalt Michael Schmidt-Morsbach wird in der Liste der Schlichter und Schiedsrichter der SO Bau seit 2008 geführt und hat an zahlreichen Schlichtungen und Schiedsgerichten teilgenommen. Rechtsanwalt Dr. Hebel ist seit Jahren als Parteivertreter oder Adjudikator bzw. Schiedsrichter in verschiedenen Verfahren der ADR sowie nationalen wie internationalen Schiedsgerichtsverfahren tätig.
ADR
ADR steht für Alternative Dispute Resolution. Dazu zählen vor allem Mediation, Schlichtung und Adjudikation.
Adjudikation
Bei der Adjudikation werden bei Meinungsverschiedenheiten während der Projektdurchführung durch den zuvor von den Parteien gemeinsam bestimmten Adjudikator vorübergehende Anordnungen getroffen. Diese sind für die Parteien zunächst verbindlich. Nach einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt (i.d.R. nach Projektabschluss) hat jede Partei Gelegenheit, die von dem Adjudikator getroffene Anordnung überprüfen zu lassen. Geschieht dies innerhalb einer ebenfalls zuvor vereinbarten Frist nicht, wird die Anordnung endgültig verbindlich.
Mediation
Ziel der Mediation am Bau ist es, den Beteiligten durch Hinzuziehung professioneller Mediatoren die Möglichkeit zu geben, während oder nach der Durchführung des Projektes auftretende Konflikte eigenverantwortlich und schnell auf gütliche Weise zu erledigen. Der Mediator versteht sich dabei als zwar sachkundige, in dem konkreten Fall jedoch neutrale Person, die quasi als eine Art qualifizierter Katalysator den Parteien hilft, zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu gelangen.
Schlichtung
Ähnlich der Mediation sollen die Beteiligten im Rahmen der Schlichtung möglichst selbständig zu einer eigenverantwortlichen Streitbeilegung kommen. Anders als der Mediator bringt sich der Schichter dabei deutlich stärker inhaltlich ein. Er macht selbst – für die Beteiligten unverbindliche - Lösungsvorschläge, in die auch eigene Wertungen des zum Streit Anlass gebenden Sachverhaltes einfließen.
Schiedsgericht
Das je nach Gegenstand des Verfahrens mit einem oder drei Schiedsrichtern besetzte Schiedsgericht entscheidet den ihm vorgelegten Fall anstelle eines staatlichen Gerichtes. Als Schiedsrichter fungieren im Auftrag der Parteien in der Regel Personen, die in dem für die Entscheidung relevanten Rechts- oder Fachgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Zudem ist das Schiedsgericht in der Regel nur für die eine Rechtstreitigkeit zuständig. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist grundsätzlich nicht angreifbar. Berufung oder Revision gibt es im Schiedsgerichtsverfahren nicht. Durch all dies soll sichergestellt werden, dass Rechtstreitigkeiten durch ein Schiedsgericht besser und schneller entscheiden werden (können), als durch die staatlichen Gerichte.
SO-Bau
Durch die Arge Baurecht im Deutschen Anwaltverein ist die SO Bau, die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten erlassen worden. Sie ist eine Verfahrensordnung, die besonders auf die Bedürfnisse des Bauens zugeschnitten ist, z.B. durch die Aufnahme eines isolierten Beweisverfahrens. Die SO Bau ist bewusst mehrstufig gehalten; sie enthält einen Schlichtungs- und einen Schiedsgerichtsteil. Die verschiedenen Teile können selbständig voneinander vereinbart werden. Scheitert der Versuch der Schlichtung, bietet die SO Bau die Möglichkeit, Streitigkeiten durch einen Schiedsrichter verbindlich entscheiden zu lassen.
Weitere Informationen zur SO Bau, insbesondere die aktuelle Fassung der SO Bau finden Sie unter www.arge-baurecht.de.
SL-Bau
Ähnlich der SO-Bau wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. und den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) entwickelt. Sie stellt den Beteiligten einer Baumaßnahme fünf verschiedene Streitlösungsverfahren zur Wahl, die jeweils aufeinander aufbauen und ineinander greifen (Mediation, die Schlichtung (mit Schiedsgutachten), Adjudikation, Schiedsgerichtsverfahren und Schiedsgutachtenverfahren). Je nach Parteivereinbarung können alle oder auch nur einzelne Verfahren in einen Bau- oder Architektenvertrag integriert werden. Weitere Informationen zur SL- Bau, insbesondere die aktuelle Fassung der SL-Bau finden Sie unter https://www.dg-baurecht.de/sl-bau.html