Der nationale und internationale Anlagen- und Maschinenbau steht vor stets steigenden technischen und ökologischen Herausforderungen. Gepaart mit einer Gemengelage von Normen und Regularien stellt dies die meist zahlreichen Projektbeteiligten vor hohe und häufig wechselnde Herausforderungen. Unser erfahrenes Team bietet bei diesen mitunter hochkomplexen Projekten Anlagenerrichtern und -betreibern, Fachbetrieben ebenso wie Zulieferern und Planern eine professionelle rechtliche Unterstützung. Unsere Mandanten aus verschiedenen Industriezweigen profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung und dem besonderen technischen Verständnis unserer Anwältinnen und Anwälte.
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten von der Initiativphase eines Vorhabens über die Planung hin zur Gestaltung und Verhandlung der maßgeblichen Verträge für Planung, Bau und Betrieb. Wir begleiten diese Phasen ebenso wie die Errichtung und Inbetriebnahme sowie die sich anschließende Gewährleistungsphase und den Betrieb der Anlage mit einem individuellen, zielorientierten Beratungsansatz. Pragmatisch und effizient.
Abnahme
- Konzeption des Abnahmeprozedere (v.a. in Turn-Key-Projekten)
- jur. Begleitung von Abnahmen
ADR
- Vertretung in Verfahren aller Arten von Alternative Dispute Resolution (v.a. Mediation, Schlichtung, Adjudikation)
Baubehinderung
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus Baubehinderungen / Bauablaufstörungen
- Prüfung der Auswirkungen „Höherer Gewalt“ wie z.B. der SARS-CoV-2 Pandemie (Covid-19) oder der Ukraine-Krise auf bestehende Vertragsverhältnisse
Nachträge
- rechtliche Bewertung von Leistungsänderungen
- Claim / Anti-Claim-Management
Projektbegleitung
- Beratung in den Phasen des Pre, Basic und Detail Engineering
- Unterstützung bei der Beschaffung von Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnissen
- Begleitung der Realisierung nationaler oder internationaler Vorhaben
- Begleitung kalter und warmer Inbetriebnahmen bzw. von Einfahr-, Test- und Probebetrieb
- Mitwirkung bei der Übergabe / Übernahme fertiggestellter Anlagen
Prozess
- Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbständiger Beweisverfahren und Prozessverfahren
- Anspruchsdurchsetzung und -abwehr
- Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren
Vergütung
- Prüfung und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
- Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche
- Nachtragsprüfung
- Beratung zu den Möglichkeiten der Sicherung der Vergütung
Vertragsgestaltung
- Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung unter Berücksichtigung anlagenbauspezifischer Besonderheiten wie
- Auslegung von Lastenheften
- Formulierung funktionaler Leistungsbeschreibungen und garantierter Leistungsmerkmale
- branchenüblicher Haftungsbegrenzungen
- Allokation besonderer Risiken
- Verhandlung und Gestaltung von Zahlungsplänen
- Umsetzung von Projektzeitplänen
- Bestimmung und Gestaltung von Gewährleistungspflichten
- Risikoabsicherung / -reduzierung durch Sicherheiten und Versicherungen
- Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung von Vertragsmustern für den internationalen Anlagenbau (v. a. FIDIC, NEC 3 und 4)
Vertragsstrafe
- Formulierung / Prüfung von Klauseln zu Vertragsstrafen, Rechteverfall und pauschaliertem Schadensersatz
- Prüfung der Verfallvoraussetzungen
- Geltendmachung / Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
- Regress bei Nachunternehmern