Ein Immobilienkauf oder –verkauf wird in deutlich zunehmendem Maße unter Einschaltung eines Maklers angestrebt und abgewickelt. Dabei sind die Rechtsbeziehungen zwischen Makler(n), Käufer und Verkäufer facettenreich und oftmals konfliktträchtig.
Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten bei allen Fragen rund um das Maklerrecht Vertriebsunternehmen, Zinshausmakler und Einzelmakler ebenso wie Vertragspartner von Transaktionen. Unsere Mandanten profitieren dabei von dem besonderen Immobilienverständnis unserer Kanzlei.
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner unterstützen Sie rund um diesen komplexen und konfliktträchtigen Vertragstyp rechtssicher und zielorientiert, aber unkompliziert.
Details
Aufklärungspflicht
- Beratung hinsichtlich bestehender Aufklärungspflichten gegenüber dem Auftraggeber und in Wettbewerbsfragen zu konkurrierenden Maklern
Maklervertrag
- Ausarbeitung und Prüfung von Maklerverträgen und einzelnen Vertragsklauseln
Widerrufsbelehrung
- Formulierung und Prüfung von Widerrufsbelehrungen
Widerrufsrecht
- Prüfung von Widerrufsmöglichkeit und -recht des Maklerkunden
Provisionsanspruch
- Prüfung der Voraussetzungen und der Fälligkeit des Provisionsanspruchs
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen
Reservierungsvereinbarung
- Gestaltung und Prüfung von Reservierungsvereinbarungen
Verflechtung
- Prüfung des Vorliegens „echter“ oder „unechter“ Verflechtung
Vertretung
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen und etwaigen Schadensersatzansprüchen