Der Erfolg baurechtlicher Beratung und Vertretung hängt in hohem Maße von dem Verständnis der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Unser Team erfahrener Baurechtsanwälte stellt dies sicher.
In allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus vertreten unsere Anwältinnen und Anwälte als Spezialisten ihres Fachs öffentliche oder private Auftraggeber ebenso wie Bauunternehmen, Generalunternehmer, Generalübernehmer und Planer. Mit langjähriger Erfahrung und Sachkunde unterstützen wir unsere Mandanten zu allen Fragen des Baurechts mit individueller und lösungsorientierter Beratung.
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner gehören zu den besonders qualifizierten Kanzleien im Bau- und Architektenrecht. Wir sind stolz, dass wir für unsere Arbeit wiederholt in einschlägigen Rankings ausgezeichnet wurden.
Baubegleitung
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Konzeption für zeit- und kostensparendes Planen und Bauen
- Vertragsmanagement, insbesondere Gestaltung von Bauverträgen, Generalüber- und Generalunternehmerverträgen
- Prüfung der Besonderheiten beim Verbraucherbauvertrag und der Widerrufsmöglichkeiten
- Unterstützung bei bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Vorbereitung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen einschließlich der prüfbaren Abrechnung gekündigter Verträge
- Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme
Baubehinderung
- Bewertung, Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Baubehinderungsschäden
Mängel
- Prüfung des Vorliegens von Baumängeln nach BGB und VOB/B
- Formulierung und Prüfung von Mängelrügen unter Berücksichtigung der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs
- Beratung im Zusammenhang mit Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten
- Mangelbeseitigungsfristen und Nacherfüllung (Mangelbeseitigung durch den Bauunternehmer)
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Teilnahme bei der Abnahme von Mangelbeseitigungsleistungen
- Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Gewährleistungsfristen
Nachträge
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
- Nachtragsmanagement
- Planungs- oder Leistungsänderungen, Mehrmengen, Zusätzliche Leistungen
- Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen oder der tatsächlich erforderlichen Kosten
Prozess
- Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbständiger Beweisverfahren
- Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, insbesondere Prozessführung und Vollstreckung
- Streitschlichtung (Mediation)
Sachverständige
- Anleitung und Begleitung von interdisziplinären, insbesondere betriebswirtschaftlichen, Sachverständigen bei der Erstellung von Gutachten
- Beratung zur Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen
- Beratung bei der Wahl zwischen Privatgutachten oder selbständigen Beweisverfahren
- Formulierung von Beweisfragen
Sicherheiten
- Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen)
- Prüfung der Wirksamkeit von Sicherungsvereinbarungen, insbesondere im Zusammenwirken von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheiten
- Prüfung der Voraussetzung für die Eintragung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers (§ 650e BGB) oder einer Bauhandwerkersicherung (§ 650 f BGB)
Verbraucher
- Beratung zum Verbraucherbauvertrag – Anwendbarkeit, Widerrufsrecht, Abschlagszahlungen, Sicherheiten
- Prüfung von Bauträgerverträgen
- Prüfung und Beratung zu Baubeschreibungen
Vergabeverfahren
- Betreuung bei öffentlichen Ausschreibungen
- einstweiliger Rechtsschutz und Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei unberechtigt übergangenen Bietern
Vertrag
- Gestaltung von Bauverträgen, Subunternehmerverträgen, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Verbraucherbauverträgen
- Prüfung von Verträgen
- AGB-Kontrolle
Vertragsstrafe
- Prüfung und Gestaltung von Klauseln zur Vertragsstrafe in allen baurelevanten Verträgen
- Prüfung der Voraussetzungen eines Vertragsstrafenanspruchs
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
Verzug
- Prüfung der Voraussetzungen eines Verzuges
- Begleitung bei der Herbeiführung oder Vermeidung und Abwehr eines Bauverzuges
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Verzugsschäden
Werklohn
- Prüfung der Voraussetzungen für Abschlagszahlungen
- Begleitung bei der Erstellung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen
- Bewertung der Prüffähigkeit von Rechnungen
- Prüfung von Rechnungen
- Nachtragsprüfung
- Beratung zu den Möglichkeiten der Sicherung der Vergütung
- Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohnforderungen