Erwerber, Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentum sehen sich mitunter zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Problemen ausgesetzt, die zusätzlich oft von zwischenmenschlichen Spannungen aufgrund unterschiedlicher Lebensauffassungen überlagert werden. In dieser konfliktträchtigen Situation sind besondere Fachkenntnis ebenso wie Augenmaß und Feingefühl gefragt. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten garantieren genau dies.
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner beraten Erwerber, Sondereigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen in allen Belangen des WEG-Rechts. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie nach dem WEG im Miteigentumsanteile aufteilen möchten, können auf die kompetente und abwägende Unterstützung unserer Anwältinnen und Anwälte vertrauen.
Außenverhältnisse der WEG
- Beratung und Vertretung bei allen Rechtsangelegenheiten im Außenverhältnis der WEG. Führen außergerichtlicher Verhandlungen mit Dritten
Bauliche Veränderung
- Prüfung von Duldungs- und Zustimmungsansprüchen eines Sondereigentümers auf bauliche Veränderung bzw. Abwehrmöglichkeiten von baulichen Veränderungen
Bauträgervertrag
- Prüfung von Bauträgerverträgen in Hinblick auf Leistungs- und/oder Mängelansprüche des einzelnen Erwerbers und / oder der Wohnungseigentümergemeinschaft
Beschlussanfechtung
- Beratung und Vertretung bei der Anfechtung von Beschlüssen, Führen bzw. Abwehr von Beschlussanfechtungsklagen oder Nichtigkeitsklagen
- Beratung hinsichtlich der Auswirkungen anfechtbarer oder nichtiger Beschlüsse und Hilfestellung bei der Findung alternativer Lösungen innerhalb der WEG
Eigentümerversammlung
- Unterstützung bei Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung. Formulierung zielführender Beschlussvorschläge, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zu Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, zur Kostentragung oder zu allen Fragen das Gemeinschaftseigentum, das Sondereigentum oder Sondernutzungsrechte betreffend.
Gemeinschaftsordnung
- Beratung bei Fragen zur Auslegung, Anwendung oder Abänderung der Gemeinschaftsordnung
Mängel
- Prüfung des Vorliegens von Baumängeln
- Formulierung von Mängelrügen unter Berücksichtigung der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs
- Geltendmachung, Durchsetzung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Teilnahme an der Abnahme von Mangelbeseitigungsleistungen bei Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Berechnung und Bewertung der Wirksamkeit von Abnahmen und Gewährleistungsfristen
Teilungserklärung
- Beratung bei Fragen zur Auslegung, Anwendung oder Abänderung einer Teilungserklärung
Verwalter/ Verwalterhaftung
- Beratung von Hausverwaltungen in allen Geschäftsbereichen
- strategische Beratung und Hilfestellung zur Vermeidung von Haftungsrisiken
Vertretung
- außergerichtliche Vertretung von Sondereigentümern, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen und in gerichtlichen Verfahren sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite
- Anspruchsdurchsetzung und Abwehr von Ansprüchen